Tariflohnerhöhung in der Zeitarbeit
01.04.2015
Wie im BAP/DGB-Entgelttarifvertrag Zeitarbeit vorgesehen, gelten ab heute, 01. April 2015, für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die neuen Stundenentgelte. So erhalten z.B. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen der Entgeltgruppe 1 ab sofort einen Bruttostundenlohn von 8,80 EUR im Bereich West.
Die nebenstehende Tabelle - entnommen aus der Anlage zum Entgelttarifvertrag Zeitarbeit - gibt einen Überblick über die neuen Bruttostundensätze aller Entgeltgruppen in den Bereichen West und Ost ab dem 01. April 2015.